Allgemeine Fragen zur Einzelabnahme

Frage:
Man hört hier oft im Forum so Sprüche wie: "Einzelabnahme und gut".
Was genau ist eine Einzelabnahme?
Hab mich durch diverse Foren gegoogelt, aber da ist wohl auch mehr Halbwissen als sonst was vorhanden. Auf der TÜV Seite steht, dass Vollabnahmen/Einzalabnahmen (also §21) z.b. bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet sind, Importfahrzeugen und z.B. Kleinserienfahrzeugen. Über Tuning Teile findet sich da leider nichts.
Mein Beispiel beschäftig sich jetzt konkret mit Felgen. Nehmen wir mal an, ich will auf meine Fahrzeug ein Rad/Reifen Kombination fahren, die zuvor noch niemand montiert/eingetragen hatte. Dann müsste ich also eine Einzelabnahme nach §21 machen lassen? Und wie sieht sowas aus? Müssen aufwendige Fahrtests gemacht werden um Fahrverhalten etc. zu begutachten? Reicht es zu gucken, ob alles passt (Abdeckung, Abrollumfang etc.)? Kann das jede RWTÜV Stelle? Was kostet sowas?
Oder ist eine Eintragung erst gar nicht möglich?
So sagten es mir 2 TÜV Prüfer, bei denen ich war. Festigkeitsgutachten ist Vorhanden,Reifenfreigabe könnt ich auch bekommen.
Es gibt halt kein Vergleichsgutachten. Aber eine Eintragung mit Vergleichsgutachten wäre dann doch eine Eintragung nach §19, oder?

Antwort:

gut das ich den spaß gerade hinter mir habe!
Ein festigkeitsgutachten reicht, googel mal nach Tüv sonderabnahmen und schreib die firmen an. Die bekommen das hin, ich will hier nicht öffentlich werbung machen für den laden wo ich war, die haben schon unverschämt viel geld von mir bekommen.
Dafür bin ich der einzige in Deutschland der diese Felgen eingetragen hat
Wichtig ist die Radlast muss eingeführt sein

Antwort:

Es gibt ein paar Dinge, die klar sein müssen, dann kann eine Einzelabnahme auch ohne großen Firlefanz vonstatten gehen. Bei Rädern gehört dazu folgendes:
Radlast - das Rad muß das Auto aushalten (Steht im Festigkeitsgutachten)
Spurbreite - die Einpreßtiefe der Felgen darf nicht so klein sein, daß die Achse mehr als 2% breiter wird. Oder man braucht ein Vergleichsgutachten, z.B. von einem Hersteller von Spurplatten oder anderen Felgen.
Freigängigkeit - ist klar, wird notfalls beim Tüv getestet durch einseitiges Einfedern oder Kofferraum vollpacken mit Gewichten
Abrollumfang - ist auch klar
Wenn ich was vergessen habe, korrigiert mich.
Edit: wenn z.b. kein festigkeitsgutachten vorliegt, wo die Gewichte explizit drinstehen, die Felge aber nachweislich für ein anderes, schwereres Auto zugelassen ist, dann kann der Prüfer auch von sich aus sagen, daß das hält, und kann es eintragen. Das ist dann der vielzitierte "Ermessensspielraum" oder einfach der Sinn einer Einzelabnahme: Ein Sachverständiger sagt, ob das geht, oder nicht. Ohne daß andere Sachverständige das vorher schon speziell geprüft haben.
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