Felgen + Fahrzeugschein/brief -> Frage

Frage:
Hallo!
Habe seit gestern auf meinem Corolla E11 15 Zoll AluFelgen..vorher waren da 14Zoll Stahlfelgen drauf.
Auf meinem Fahrzeugbrief steht unter Bemerkungen
"185/55/R15 81V OD. 195/55/R15 84V jeweils A.Felge 15x6JJ, ET 39MM*ZIFF.28:1200 BIS 8PROZ. STEIG*"
In meinem Fahrzeugschein sehe ich unter
15.1 : 175/65R14 82H
15.2 : 175/65R14 82H
15.3 : -
Unter Bemerkungen : ZU G: BIS 1200*ZU 0.1:1200 BIS 8PROZ.STEIG*
Frage : Ja sind meine 15Zoll jetzt eingetragen? Ich steige da grad nicht so ganz durch
Danke!
Antwort:

Felgen und Reifen werden nur noch eingetragen wenn sie nicht Fahrzeugtypisch sind. Wenn Deine Bereifung also beim TÜV in den Unterlagen steht, ist dies also nicht mehr erforderlich.
Gilt auch für alle anderen Sachen die eine ABE für´s Fahrzeug haben, mußt dann nur die ABE´s mitführen.

Antwort:

Sofern es Serienfelgen sind und die Reifengröße auch ne Seriengröße ist, brauchst du nichts machen.
Eingetragen werden in den neuen Fz-Schein nur noch eine Reifengröße aus der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeugs, mehr nicht. Alles andere an Reifen/Felgen, die nicht serie sind, kann/muss aber nach wie vor in Feld 22 unter den Bemerkungen eingetragen werden.
Antwort:

Achso, verstehe
Werde mir demnächst Federn einbauen lassen, die ABE ist direkt von Toyota!
Also nur die ABE mit? TüV muss ich dann nichtmehr ansteuern?
Antwort:

Kommt drauf an, was in der ABE steht! Ich geh aber mal davon aus, dass es eh keine ABE ist, sondern ein Teilegutachten und damit musst du so oder so zum TÜV. Es reicht dann aber, die Abnahmebescheinigung mitzuführen, bis du aus anderen Gründen mal zur Zulassung musst, dann muß das mit in die Papiere eingetragen werden.
Antwort:

Original von muc
Kommt drauf an, was in der ABE steht! Ich geh aber mal davon aus, dass es eh keine ABE ist, sondern ein Teilegutachten und damit musst du so oder so zum TÜV. Es reicht dann aber, die Abnahmebescheinigung mitzuführen, bis du aus anderen Gründen mal zur Zulassung musst, dann muß das mit in die Papiere eingetragen werden.
Auf der Abnahmebestätigung des TÜV steht mit Vermerk auf den genannten Punkt 22, der Wortlaut, der später in den FZS eingetragen werden muss.
Aber wie bereits genannt:
Du musst nicht unbedingt nur wegen einer Teile-Eintragung zur Zulassungsstelle.
Die Dame v. der Zulassungsstelle hat mich sogar mit meinem Paket an Abnahmebescheinigungen wieder weggeschickt
"Da sitz ich ja morgen noch. Können Sie sich auch vorstellen, dass Sie die Papiere im Auto mitführen und jetzt die Gebühr für die Eintragungen sparen?"
Einfach einen Ordner anlegen und alle Schreiben v. TÜV im Auto mitführen
Der hilfsbereite Officer v. nebenan wird sich über diese Ordnung freuen.
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