Gas in Tiefgaragen

Frage:
In dem Thema unter Ankündigungen "Motorschäden durch Flüssig- Erdgasbetrieb wird gesagt:
Tiefgaragen meist nach hiesiger Beschilderung nicht befahrbar,
Diese Aussage ist für die meisten Bundesländer defintiv falsch.
Die Garagenordnung ist geändert worden, so dass in fast allen Bundesländern Tiefgaragen mit Gas-Fahrzeugen befahren werden können!
Bundesland Abstellverbot autogasbetriebener Fahrzeuge in Garagen nach Garagen VO
Muster der ARGEBAU für alle Bundesländer MGarVO vom 5.93: kein Abstellverbot
Baden-Württemberg GaVO vom 13.09.89: kein Abstellverbot
Bayern GaVO vom 30.11.93: kein Abstellverbot
Berlin GaVO vom 12.12.73: kein Abstellverbot
- 24: Abstellverbot bei KFZ-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht
sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- 27: Prüfung durch Sachverständigen
Brandenburg BbgGStV vom 12.10.94:
- 19 (5): Abstellverbot in unterirdischen Garagen (Hinweisschilder)
Bremen BremGaVO vom 12.10.94:
- 23: Abstellverbot bei KFZ-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht
sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- 27: Prüfung durch Sachverständigen
Hamburg GaVO vom 17.04.90: kein Abstellverbot
Hessen GaVO vom 16.11.95: kein Abstellverbot
Mecklenburg-Vorpommern GaVO vom 10.11.93: kein Abstellverbot
Niedersachsen GaVO vom 04.09.89: kein Abstellverbot
Nordrhein-Westfalen GaVO vom 02.11.90: kein Abstellverbot
Rheinland-Pfalz GaVO vom 13.07.90: kein Abstellverbot
Saarland GaVO vom 30.08.76: kein Abstellverbot
- 23: Abstellverbot bei KFZ-Antrieb mit Gasen schwerer als Luft, wenn nicht
sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann
- 27: Prüfung durch Sachverständigen
Sachsen SachsGarVO vom 17.01.95: kein Abstellverbot
Sachsen-Anhalt GarAnordnung: kein Abstellverbot
Schleswig-Holstein GarVO vom 30.11.95: kein Abstellverbot
Thüringen ThrGarVO vom 28.03.95: kein Abstellverbot
Zum Thema Ventile:
Wenn ein Fahrzeug besonders gehärtete Ventile und Ventilsitze hat, braucht das Ventilspiel erst bei einem Kilometerstand von 105000 km überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden. Zumindest ist das bei einem Subaru Forester so.
Antwort:

Ncht ganz richtig :
In Tief -und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch Hinweise wie „Einstellverbot von Gasfahrzeugen“. Dieses wurde jedoch in der so genannten „Garagenverordnung“ der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben. Unabhängig davon stellt das „Hausrecht“ jedoch jedem Garagenbesitzer bzw. -betreiber frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht (ggf. sollte man hier auf die Neufassung der „Garagenverordnung“ hinweisen).
Bleibt der Eigentümer einer privaten Garage aber bei seiner Meinung hat man trotzdem verloren.
Und zu den Ventilen es ist nicht von der Hand zu weisen das es bei Toyota Probleme mit den Ventilen gibt , eben weil sie keine gehärtet Sitze haben.
Die älteren Toyota haben damit wohl weniger bis gar keine Probleme die neueren hingegen schon. Man kann auch keinen Subaru mit einem Toyota vergleichen. Meine Meinung ist bei einem neueren Toyota also mit Motoren der ZZ-FE Reihe kein Gas. Wenn ein Ventil verbrannt ist und die Reparatur gezahlt werden muss ist das was man gespart hat wieder weg.

Antwort:

Das Hausrecht gilt nur bei wirklich privaten Tiefgaragen.
Alle anderen, größeren Tiefgaragen, die in der Nähe von Einkaufszentren, Stadtzentren usw. liegen und der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind - wo also z.B. keine Beschränkung auf Hausbewohner oder einen sonstigen speziellen Personenkreis besteht - fallen unter die GAV.
Dort können - wegen der allgemeinen öffentlichen Zugänglichkeit - keine Verbote erlassen werden, die der GAV widersprechen.
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