Frage:
Hallo ihr!
Ich gehe am 17.03 in den Mutterschutz, Geburtstermin ist der 29.04. Also endet der Mutterschutz am 29.06.
Wir haben 30 Tage Urlaub im Jahr. Ich will den Urlaub, der mir bis zum Ende des Mutterschutzes zusteht vorm Mutterschutz nehmen.
Betriebsrat sagt 15 Tage, Personalabteilung 13 Tage (weil ich ja den Juni nicht ganz arbeite, es geht hier um einen Tag!)
Was stimmt nun?
Antwort:
Der Betirebsratt hat Recht, denn laut Gesetz (hatte ich neulich hier irgendwoe eingestellt bei einer Frage) darf der Ag nur für jeden vollen Monat, der nicht gearbeitet wird 1/12 abziehen, also 15 Tage bei 6 Monaten. Mutterschutz zählt zur Arbeitszeit mit. Kann ja eh passieren, dass dein Kind später kommt, dann bekommst du ja die Tage hinten dran und hast sogar noch mehr Urlaubsanspruch!
Denn der Mutterschutz endet ja nur am 29.6., wenn dein Kind früher oder pünktlich kommt!
Antwort:
Hi!
Stimme Susanne voll und ganz zu!
Bei uns heißt es: "Ruht das Arbeitsverhältnis, so vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1 Zwölftel"
Antwort:
Stimme den Angaben auch zu.
Bei mir hat der Innendienst (aus Unwissenheit) falsch berechnet und ich habe die überbleibenden Tage überschrieben bekommen, als ich wieder kam.
Antwort:
Kann den anderen auch vollkommen zustimmen. Da mein Kleiner ja auch erst 7 Tagen nach dem errechneten Termin zur Welt kam, ging mein Mutterschutz sogar bis zum 3. Juli (anstatt nur bis zum
27. Juni oder so). Und für diese drei Tage im Juli habe ich dann auch nochmals zwei Tage Urlaub bekommen
(aber noch nicht genommen).
